Fachkräfte erhalten bei LIEBIGneun zum einen Unterstützung in Form einer Fachberatung. Sie umfasst Fragestellungen zum Umgang mit sexueller Übergriffigkeit bei Kindern oder Jugendlichen im Alltag. Sie können zum anderen eine anonymisierte Einschätzung des Gefährdungsrisikos nach den Vorgaben des „Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“ (§8a SGB VIII) oder auch des Bundeskinderschutzgesetzes (§4KKG) erhalten. Die Ergebnisse dieser anonymisierten Einschätzung werden den Fachkräften in schriftlicher Form als Einschätzungsprotokoll zur Verfügung gestellt. Neben der Bewertung, ob es sich bei dem bekannt gewordenen sexualisierten Verhalten des Kindes um eine Gefährdung handelt, umfasst die Einschätzung auch konkrete Handlungsempfehlungen zum weiteren Vorgehen.
LIEBIGneun verfügt über sog. „insoweit erfahrene Fachkräfte“ für Fragen zu sexueller oder körperlicher Gewalt.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zu diesem Angebot zur Verfügung.