LIEBIGneun bietet Einschätzungen des Gefährdungsrisikos bei sexuell übergriffigem Verhalten durch Kinder und Jugendliche nach den Vorgaben des "Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung" (§ 8a SGB VIII) oder auch des Bundeskinderschutzgesetzes (§ 4 KKG) an. Die Ergebnisse der anonymisierten Einschätzung werden den Fachkräften in schriftlicher Form als Einschätzungsprotokoll zur Verfügung gestellt. Neben der Bewertung, ob es sich bei dem bekannt gewordenen sexualisierten Verhalten des Kindes um eine Gefährdung handelt, umfasst die Einschätzung auch konkrete Handlungsempfehlungen zu Schutzmaßnahmen und zum weiteren Vorgehen.
LIEBIGneun verfügt über "insoweit erfahrene Fachkräfte" für Fragen zu sexueller und körperlicher Gewalt.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zu diesem Angebot zur Verfügung.